Schweizer Holz Förderung SHF
Die Schweizer Holz Förderung ist als Verein gemäss Art. 60ff. ZGB organisiert und wird von WaldSchweiz, Holzindustrie Schweiz (HIS) und dem Verband Schweizer Hobelwerke (VSH) gemeinsam getragen. Sie haben den SHF-Fonds 1949 gegründet.
Das bei den Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer eingeforderte SHF-Inkasso ist ein wichtiges Instrument zur Finanzierung der Aufgaben des Vereins Schweizer Holz Förderung sowie der gemeinwirtschaftlichen Aufgaben von WaldSchweiz und seiner kantonalen Mitgliederorganisationen (z.B WaldSchwyz). Die Beitragsleistungen der Waldeigentümer an den SHF sind in den Statuten von WaldSchwyz verankert. Abzurechnen ist dieser Nutzungsbeitrag über alle geerntete und verkaufte Sortimente, mit 50 Rappen je Festmeter Holzmasse.
Die SHF-Inkassostelle Schwyz wird durch die Geschäftsstelle WaldSchwyz geführt. Sie erstellt auch die jährliche Abrechnung und ist Auskunftsstelle für Waldeigentümer bei Fragen zur Schweizer Holzförderung und zum Einzug der Beiträge. Die Fonds-Rechnung wird jährlich durch die Revisionsstelle WaldSchwyz und die beteiligten Organisationen geprüft.
- Flyer Schweizer Holzförderung
- Richtlinien Schweizer Holzförderung
- Formular SHF WaldSchwyz